Betrug bei Kleinanzeigen erkennen Sie vor allem an einem Muster: Jemand will Sie aus der App herauslocken, sei es auf eine fremde Bezahlseite, zu WhatsApp oder zu einer Zahlungsart ohne Schutz. Wer Zahlungen ausschließlich über die Funktionen der Plattform abwickelt, keine Links aus Nachrichten öffnet und bei Fremden nie „Geld an Freunde und Familie“ schickt, umgeht die meisten Maschen. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Tricks für Käufer und Verkäufer und was Sie tun, wenn es schon passiert ist.
Die gefährlichste Masche richtet sich gegen Verkäufer: Ein angeblicher Käufer schickt einen Link zu einer nachgebauten „Sicher bezahlen“-Seite, auf der Sie Bank- oder Kartendaten eingeben sollen. Echte Zahlungseingänge müssen Sie nie über einen Link bestätigen. Käufer verlieren ihr Geld am häufigsten durch Vorkasse per Überweisung oder PayPal „Freunde und Familie“, weil sich solche Zahlungen kaum zurückholen lassen. Beim Dreiecksbetrug zahlen Sie für Ware, die mit Ihren Daten bei einem Shop bestellt wurde. Im Betrugsfall gilt: Bank sofort informieren, Beweise sichern, Anzeige erstatten und das Profil bei Kleinanzeigen melden.
Warum Kleinanzeigen für Betrüger so attraktiv ist
Kleinanzeigen ist der größte Online-Flohmarkt in Deutschland und deshalb ein lohnendes Ziel. Die Plattform hieß bis Mai 2023 eBay Kleinanzeigen und gehört inzwischen zum Konzern Adevinta, mit eBay hat sie nichts mehr zu tun. Nach Unternehmensangaben nutzen mehr als 36 Millionen Menschen das Portal pro Monat, im Schnitt sind über 50 Millionen Anzeigen online.
Für Kriminelle ist das ideal: Viele Nutzer verkaufen nur gelegentlich, kennen die Abläufe nicht genau und vertrauen einem freundlichen Gegenüber. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass dieselben Maschen auch auf Vinted und Markt.de laufen. Was hier steht, gilt also für Kleinanzeigenportale allgemein.
Die falsche „Sicher bezahlen“-Seite: die Masche gegen Verkäufer
Die häufigste und teuerste Masche trifft Verkäufer, die einen Artikel per Versand anbieten. Ein Interessent meldet sich, akzeptiert den Preis ohne Verhandlung und möchte unbedingt über „Sicher bezahlen“ zahlen. Kurz darauf kommt ein Link per Chat, E-Mail oder SMS. Er führt auf eine Seite, die aussieht wie Kleinanzeigen und behauptet, der Käufer habe bereits bezahlt. Um das Geld zu „empfangen“, sollen Sie Ihre Kreditkarte, Ihr Online-Banking oder Ihr PayPal-Konto verknüpfen und eine Transaktion bestätigen.
Genau diese Bestätigung ist die Falle. Im Hintergrund lösen die Täter eine Zahlung aus, die Sie unwissentlich freigeben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schildert den Fall eines Mannes, der einen Klapptisch für 20 Euro verkaufen wollte. Nach dem Klick auf den Bestätigungsknopf und der „Verifizierung“ seiner Daten wurden 2.890 Euro von seinem Konto abgebucht.
Die Sparkasse Nürnberg betont in einer Warnung, dass Kleinanzeigen zur Funktion „Sicher bezahlen“ keine SMS und keine Messenger-Nachrichten verschickt. Als Verkäufer müssen Sie bei einem echten Verkauf weder Kartendaten eingeben noch eine Zahlung in Ihrer Banking-App freigeben. Das Geld geht beim echten Verfahren an den Zahlungsdienstleister der Plattform und wird Ihnen ausgezahlt, wenn der Käufer den Erhalt bestätigt hat.
Woran Sie die Fälschung erkennen:
- Der Link kommt von außen, also per E-Mail, SMS oder WhatsApp, statt dass die Zahlung in der App oder auf kleinanzeigen.de selbst erscheint.
- Die Adresszeile zeigt eine fremde Domain, oft mit Zusätzen wie „-pay“, „-secure“ oder Zahlenfolgen.
- Sie sollen Daten eingeben, um Geld zu erhalten. Für einen Zahlungseingang braucht niemand Ihre Kartennummer, Ihre PIN oder eine TAN.
- Der Käufer drängt zur Eile oder fragt mehrfach nach, ob Sie den Link schon geöffnet haben.
QR-Codes und gefälschte Zahlungsbestätigungen
Statt eines Links verschicken Betrüger zunehmend ein Bild mit QR-Code, angeblich als Zahlungsbestätigung. Die Verbraucherzentrale nennt diese Spielart Quishing. Der Code führt auf dieselbe Art gefälschter Seite, die Kreditkartendaten und Telefonnummer abfragt. Die Täter nutzen dabei aus, dass ein QR-Code die Zieladresse versteckt und viele Menschen ihn reflexhaft scannen.
Ähnlich funktioniert die Kreditkarten-Falle: Der Käufer meldet, seine Zahlung sei an „falschen Daten“ gescheitert, und schickt einen Link, über den Sie Ihre Karte „korrigieren“ sollen. Eine Zahlung gab es nie. Es geht ausschließlich um Ihre Kartendaten.
Die Regel ist in beiden Fällen dieselbe: Ob Geld eingegangen ist, prüfen Sie selbst in der Kleinanzeigen-App, in Ihrem PayPal-Konto oder im Online-Banking. Screenshots, PDFs und QR-Codes vom Käufer beweisen nichts.
Dreiecksbetrug: Sie zahlen, ein anderer bekommt die Ware
Beim Dreiecksbetrug sind drei Parteien beteiligt, und am Ende stehen zwei davon mit Schaden da. Die Verbraucherzentralen beschreiben zwei Varianten.
Variante für Käufer: Sie kaufen bei einer angeblichen Privatperson und überweisen das Geld. Die Ware kommt tatsächlich an, allerdings direkt von einem Onlineshop. Der Betrüger hat sie dort mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse auf Rechnung bestellt. Wochen später kommt die Zahlungserinnerung des Shops, obwohl Sie längst bezahlt haben. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen spricht hier ausdrücklich von Identitätsmissbrauch, denn Ihre Daten können auch weiter missbraucht werden.
Variante für Verkäufer: Das Geld auf Ihrem Konto stammt aus einem gehackten Konto oder von einem anderen Betrugsopfer. Sie versenden die Ware, später wird die Zahlung zurückgebucht. Ware und Geld sind dann weg.
Wenn Sie als Käufer betroffen sind, raten die Verbraucherschützer zu dieser Reihenfolge: Anzeige bei der Polizei erstatten, den Betrug beim Portal melden und den Shop informieren, jeweils mit Hinweis auf die Anzeige. Grundsätzlich können Sie die Ware an den Shop zurückgeben und müssen die Rechnung dann nicht bezahlen. Weisen Sie dabei darauf hin, dass die offene Forderung nicht an eine Auskunftei wie die SCHUFA gemeldet werden soll. Wie Sie danach Ihre Identität absichern, lesen Sie in unserem Ratgeber Identitätsdiebstahl: Anzeichen und was Sie jetzt tun müssen.
PayPal „Freunde und Familie“ und Vorkasse: Geld ohne Rückweg
Die häufigste Falle für Käufer ist eine Zahlungsart, bei der sich das Geld nicht zurückholen lässt. Ein Verkäufer schickt eine E-Mail-Adresse „für die schnelle Zahlung per PayPal“, und viele merken nicht, dass sie dabei „Geld an Freunde und Familie senden“ auswählen. Diese Funktion ist für private Überweisungen gedacht. Laut der PayPal-Käuferschutzrichtlinie sind persönliche Zahlungen ausdrücklich vom Käuferschutz ausgenommen. Kommt die Ware nicht, gibt es kein Verfahren, über das Sie Ihr Geld zurückverlangen können.
Wer mit PayPal bezahlt, wählt deshalb „Waren und Dienstleistungen“. Verlangt der Verkäufer dafür einen Aufpreis oder lehnt er ab, ist das ein Warnsignal. Beachten Sie aber auch die Grenzen: PayPal deckt bei persönlich abgeholten Artikeln den Fall „Artikel nicht erhalten“ nicht ab, und Fahrzeuge wie Autos oder Motorräder sind grundsätzlich ausgeschlossen. Fahrräder fallen dagegen unter den Schutz.
Noch riskanter sind Vorkasse per Überweisung, Bargeldtransfer über Western Union und Zahlungen mit Gutscheincodes. Die Verbraucherzentralen warnen, dass solche Zahlungen praktisch nicht rückholbar sind. Ein Verkäufer, der ausschließlich so bezahlt werden möchte und eine Abholung ablehnt, sollte keinen Zuschlag bekommen. Ein häufiges Detail dazu: Die Bankverbindung im Chat gehört einer anderen Person als dem Profilnamen. Auch das deutet auf Dreiecksbetrug hin.
Abholung, Versandkosten und Käuferschutz: die Tricks gegen Verkäufer
Auch abseits von Phishing gibt es Maschen, bei denen Verkäufer am Ende Ware und Geld verlieren. Die wichtigsten im Überblick:
- Transportkosten-Falle: Ein angeblich im Ausland lebender Käufer will eine Spedition schicken. Sie sollen die „Abholkosten“ vorstrecken, etwa über einen Transferdienst. Das Geld ist weg, der Kaufpreis kommt nie.
- Scheck mit Überzahlung: Der Käufer schickt einen Scheck über mehr als den Kaufpreis und bittet, die Differenz zu überweisen. Der Scheck platzt später.
- Missbrauch des Käuferschutzes: Der Käufer eröffnet nach Erhalt einen Beschwerdefall und behauptet, das Paket sei leer oder die Ware defekt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Verpacken zu filmen, am besten im Beisein eines Zeugen, und mit Sendungsnummer zu versenden.
- Zahlung online, Abholung durch „Verwandte“: Der Käufer zahlt per PayPal, dann soll ein Bekannter die Ware abholen und eine Restsumme bar mitbringen. Ohne Versandbeleg können Sie die Übergabe später schwer nachweisen, falls der Käufer die Zahlung anfechtet.
Für Verkäufe mit Abholung gilt eine einfache Regel: Ware gegen Bargeld, persönlich und in einem Zug. Die Verbraucherzentralen halten die persönliche Übergabe mit Barzahlung nach wie vor für den sichersten Weg. Bei größeren Beträgen lohnt ein Treffpunkt, an dem Sie die Scheine prüfen können, etwa in der Nähe einer Bankfiliale.
Die Maschen auf einen Blick
| Masche | Wen sie trifft | Typisches Warnsignal | Richtig reagieren |
|---|---|---|---|
| Falsche „Sicher bezahlen“-Seite | Verkäufer | Link per E-Mail, SMS oder WhatsApp, Eingabe von Karten- oder Bankdaten | Link nicht öffnen, Zahlungseingang nur in der App prüfen |
| QR-Code als „Zahlungsbeleg“ | Verkäufer | Bild mit Code statt sichtbarer Zahlung | Nicht scannen, Kontakt abbrechen |
| Dreiecksbetrug | Käufer und Verkäufer | Kontoinhaber passt nicht zum Profil, Ware kommt von einem Shop | Anzeige, Portal und Shop informieren, Ware zurückgeben |
| PayPal „Freunde und Familie“ | Käufer | Verkäufer schickt nur eine E-Mail-Adresse „für schnelle Zahlung“ | Nur „Waren und Dienstleistungen“ oder Barzahlung bei Abholung |
| Vorkasse, Western Union, Gutscheincodes | Käufer, auch Mietinteressenten | Abholung wird abgelehnt, Zahlung nur auf ungewöhnlichem Weg | Nicht zahlen, Angebot melden |
| Transportkosten-Falle | Verkäufer | Käufer im Ausland, Spedition, Sie sollen Kosten vorstrecken | Nie Geld an Käufer oder Dritte zahlen |
| Scheck mit Überzahlung | Verkäufer | Scheckbetrag höher als der Preis, Bitte um Rücküberweisung | Ablehnen, keinen Differenzbetrag überweisen |
Bleiben Sie mit der gesamten Kommunikation in der Kleinanzeigen-App. Viele Maschen beginnen mit der Bitte, „lieber per WhatsApp“ weiterzuschreiben. Dort fehlen die Sicherheitsprüfungen der Plattform, und Sie verlieren den Chatverlauf als Beweis, wenn der Täter sein Konto löscht.
Was tun, wenn Sie betrogen wurden?
Handeln Sie sofort, denn bei Kartenzahlungen und Banking-Freigaben entscheiden manchmal Stunden darüber, ob sich Geld noch stoppen lässt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt, wie die Verbraucherzentralen und Banken sie empfehlen:
- Bank oder Zahlungsdienst anrufen. Haben Sie Banking-Daten oder Kartendaten eingegeben, lassen Sie Online-Banking und Karte sperren. Karten und bei vielen Banken auch den Online-Banking-Zugang können Sie rund um die Uhr über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen. Bitten Sie die Bank, laufende Zahlungen zu stoppen.
- Beweise sichern. Machen Sie Screenshots vom Chat, vom Profil des Gegenübers, von der Anzeige, von E-Mails, SMS und der gefälschten Seite samt Adresszeile.
- Anzeige erstatten. Das geht bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes.
- Profil bei Kleinanzeigen melden. Nutzen Sie die Meldefunktion an der Anzeige oder im Chat, damit das Konto gesperrt wird und keine weiteren Opfer findet.
- Passwörter ändern und Gerät prüfen. Ändern Sie die Zugangsdaten für Kleinanzeigen, E-Mail und Banking und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Hat die Bank nach einer Phishing-Freigabe Geld abgebucht, müssen Sie den nicht autorisierten Vorgang unverzüglich melden. Erstattungsansprüche gegen die Bank sind nach § 676b BGB spätestens 13 Monate nach der Belastung ausgeschlossen. Banken lehnen in solchen Fällen oft ab und werfen den Kunden grobe Fahrlässigkeit vor. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verweist auf Urteile des Landgerichts Berlin aus 2023 und des Landgerichts Berlin II aus 2024, die bei Menschen, die „Sicher bezahlen“ zuvor nie genutzt hatten, keine grobe Fahrlässigkeit sahen. Lehnt Ihre Bank ab, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Ihres Bankenverbands anrufen und danach rechtlichen Rat einholen.
Häufige Fragen
Verschickt Kleinanzeigen Zahlungslinks per E-Mail oder SMS?
Nach Warnungen von Banken verschickt Kleinanzeigen zur Funktion „Sicher bezahlen“ keine SMS und keine Messenger-Nachrichten. Prüfen Sie Zahlungen grundsätzlich nur in der App oder nach eigener Eingabe von kleinanzeigen.de im Browser. Einen Link aus einer Nachricht sollten Sie dafür nie verwenden.
Ist PayPal „Waren und Dienstleistungen“ bei Kleinanzeigen sicher?
Für Käufer ist es deutlich sicherer als „Freunde und Familie“, weil der PayPal-Käuferschutz greift. Probleme müssen Sie innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung melden. Bei Abholung, bei Fahrzeugen und bei einigen anderen Warengruppen gilt der Schutz aber nur eingeschränkt oder gar nicht.
Kann ich eine Zahlung über „Freunde und Familie“ zurückholen?
Über den Käuferschutz nicht, denn persönliche Zahlungen sind ausgeschlossen. Melden Sie den Fall trotzdem sofort bei PayPal und erstatten Sie Anzeige. Manchmal wird das Empfängerkonto gesperrt, bevor der Täter das Geld abgezogen hat, verlassen können Sie sich darauf nicht.
Was mache ich, wenn ich eine Mahnung für Ware bekomme, die ich schon bezahlt habe?
Das ist ein typisches Zeichen für Dreiecksbetrug. Zahlen Sie die Rechnung nicht vorschnell, sondern erstatten Sie Anzeige, informieren Sie den Shop mit Hinweis auf die Anzeige und bieten Sie die Rückgabe der Ware an. Bitten Sie den Shop schriftlich, die Forderung nicht an Auskunfteien zu melden.
Darf ich einem Käufer ein Foto meines Ausweises schicken?
Davon ist abzuraten. Für einen Privatverkauf braucht niemand Ihren Ausweis, und ein Ausweisfoto ist für Kriminelle wertvoll, etwa um Konten oder Verträge in Ihrem Namen zu eröffnen. Bricht ein Interessent den Kontakt ab, weil Sie das ablehnen, haben Sie wahrscheinlich nichts verloren.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Betrug mit Kleinanzeigen, diese Maschen sollten Sie kennen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Verkauft, geklickt, Geld weg. Phishing-Falle bei Kleinanzeigen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Dreiecksbetrug über Verkaufsportale
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen im Internet
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Betrug mit „Geld an Freunde und Familie“ bei Kleinanzeigen und Vinted
- Sparkasse Nürnberg: Warnung vor Phishing auf Kleinanzeigen (PDF)
- PayPal: Käuferschutzrichtlinie
- Adevinta: eBay Kleinanzeigen is now Kleinanzeigen (Pressemitteilung, Mai 2023)
- § 676b BGB: Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge