Sicher online bezahlen: Welche Zahlungsart schützt Sie am besten?

Am besten geschützt sind Sie online mit einer Zahlungsart, bei der Sie erst nach Erhalt der Ware zahlen oder bei der Sie Geld nachträglich zurückholen können. Das sind vor allem der Kauf auf Rechnung direkt beim Händler, die SEPA-Lastschrift mit acht Wochen Rückgaberecht und, mit Einschränkungen, Kreditkarte und PayPal mit Käuferschutz. Vorkasse per Überweisung ist am riskantesten, weil das Geld nach dem Absenden praktisch weg ist.

Kurz zusammengefasst

Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt die Rechnung direkt beim Händler die sicherste Methode. Eine SEPA-Lastschrift können Sie nach § 675x BGB innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgeben. Bei Kreditkarten hilft das Chargeback-Verfahren der Kartenorganisationen, meist mit Fristen von bis zu 120 Tagen. PayPal-Käuferschutz gilt nur für „Waren und Dienstleistungen“ und muss innerhalb von 180 Tagen beantragt werden. Apple Pay und Google Pay geben Ihre echte Kartennummer nicht an den Händler weiter. Wero ist neu und bietet über die Bank einen eigenen Käuferschutz. Geben Sie eine Freigabe in Ihrer Banking-App nur für Zahlungen, die Sie selbst gerade ausgelöst haben.

Welche Zahlungsart schützt wie gut? Der Überblick

Der wichtigste Unterschied zwischen den Zahlungsarten ist, ob Sie Geld zurückholen können, wenn etwas schiefgeht, und wie viel Aufwand das kostet. Die Tabelle fasst die Einschätzungen der Verbraucherzentralen und die gesetzlichen Regeln zusammen.

Zahlungsart Wann Sie zahlen Geld zurückholen Einschätzung
Rechnung direkt beim Händler Nach Erhalt Nicht nötig, Sie zahlen erst nach Prüfung Sehr gut, aber selten angeboten
SEPA-Lastschrift Vor oder nach Erhalt 8 Wochen ohne Begründung über die eigene Bank Sehr gut
Kreditkarte Vor Erhalt Chargeback, meist bis 120 Tage, bei Missbrauch gesetzliche Erstattung Gut
PayPal „Waren und Dienstleistungen“ Vor Erhalt Käuferschutz, Meldung binnen 180 Tagen Gut, mit Ausnahmen
Apple Pay, Google Pay Vor Erhalt Über die hinterlegte Karte Gut, Kartennummer bleibt geheim
Wero Vor oder nach Erhalt Käuferschutz über die Bank, meist binnen 120 Tagen Noch wenig Erfahrung
Kauf auf Rechnung über Zahlungsdienste Nach Erhalt Über den Dienst, im Streitfall mühsam Bedingt
Vorkasse per Überweisung Vor Erhalt Kaum möglich Nur bei bekannten Händlern

Woran Sie einen unseriösen Shop schon vor der Zahlungsauswahl erkennen, behandelt unser Ratgeber Fake-Shop erkennen. Hier geht es darum, wie Sie sich mit der Wahl des Zahlungswegs absichern.

Kauf auf Rechnung: die sicherste Wahl

Beim Kauf auf Rechnung prüfen Sie die Ware, bevor Sie einen Cent bezahlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg bewertet diese Zahlungsart deshalb als die sicherste beim Onlineshopping. Sie geben weder Kartendaten noch Kontozugänge preis, und ist die Ware mangelhaft, reklamieren Sie, bevor Geld geflossen ist.

Ein wichtiger Unterschied wird oft übersehen. Bietet der Shop die Rechnung selbst an, gilt das Gesagte. Läuft der Rechnungskauf aber über einen Zahlungsdienst wie Klarna oder PayPal, treten Sie die Forderung an diesen Dienst ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass dieser Rechnungskauf in der Praxis eher wie Vorkasse wirken kann, weil die Dienste das Geld teils auch dann einfordern, wenn die Ware nicht ankam oder zurückgeschickt wurde. Melden Sie Probleme in diesem Fall sofort beim Zahlungsdienst und nicht nur beim Händler.

SEPA-Lastschrift: acht Wochen Rückgaberecht

Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Das regelt § 675x BGB für SEPA-Basislastschriften. Die Rückgabe veranlassen Sie bei Ihrer eigenen Bank, oft direkt im Online-Banking an der jeweiligen Buchung. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen erstatten.

Zwei Dinge sollten Sie dabei wissen. Erstens erlischt mit der Rückbuchung nicht Ihre Pflicht, eine berechtigte Rechnung zu bezahlen. Die Lastschriftrückgabe ist ein Werkzeug für Fehlbuchungen und Streitfälle, kein Ausweg aus einem gültigen Vertrag. Zweitens schützt sie vor allem bei seriösen Händlern. Ein Fake-Shop bietet Lastschrift fast nie an, weil er weiß, dass das Geld zurückgeholt werden kann.

Für Lastschriften, die Sie nie erteilt haben, gilt eine längere Frist: Nicht autorisierte Zahlungen müssen Sie Ihrer Bank unverzüglich melden. Spätestens 13 Monate nach der Belastung sind Ansprüche nach § 676b BGB ausgeschlossen.

Kreditkarte: Chargeback und 3-D Secure

Mit der Kreditkarte zahlen Sie zwar vorab, können das Geld aber über das sogenannte Chargeback-Verfahren zurückfordern. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, dass dieses Verfahren kein Gesetz ist, sondern im Regelwerk der Kartenorganisationen wie Visa und Mastercard steht. Es greift unter anderem, wenn Ware nicht geliefert wurde, wenn ein Händler nach Ihrem Widerruf nicht erstattet, bei doppelten Abbuchungen und bei Fake-Shops. Die Kartenunternehmen setzen dafür meist Fristen von bis zu 120 Tagen nach der Abbuchung. Laut EVZ gilt das Verfahren auch für Debitkarten.

So gehen Sie vor: Kontaktieren Sie die Bank, die Ihre Karte ausgegeben hat, nutzen Sie deren Reklamationsformular und legen Sie Bestellbestätigung, Schriftverkehr mit dem Händler und gegebenenfalls die Anzeige bei. Widerspricht der Händler, kann sich die Klärung über Monate ziehen.

Bei jeder Online-Kartenzahlung ist heute meist eine zusätzliche Freigabe nötig. Dieses Verfahren heißt 3-D Secure und läuft unter Namen wie Visa Secure oder Mastercard Identity Check. Ihre Bank schickt eine Benachrichtigung in ihre App, Sie melden sich dort an und bestätigen den Betrag. Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 schreibt diese sogenannte starke Kundenauthentifizierung vor, Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbeträge.

Wichtig

3-D Secure schützt nur, solange Sie genau hinsehen. Bestätigen Sie eine Zahlung in der Banking-App nur, wenn Sie den Kauf gerade selbst ausgelöst haben und Händlername und Betrag stimmen. Betrüger rufen gezielt an oder schicken Links, um Sie zu einer Freigabe zu bewegen, die angeblich eine Rückzahlung oder eine Sicherheitsprüfung sein soll. Eine Zahlung, die Sie selbst freigegeben haben, gilt als autorisiert, und die Bank kann die Erstattung verweigern.

PayPal: Käuferschutz und seine Grenzen

PayPal erstattet Ihnen den Kaufpreis samt ursprünglicher Versandkosten, wenn ein Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Das gilt aber nur für Zahlungen über „Waren und Dienstleistungen“. Laut Käuferschutzrichtlinie müssen Sie das Problem innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung im Konfliktlösungszentrum melden. Zuerst versuchen Sie, sich mit dem Verkäufer zu einigen. Gelingt das nicht, müssen Sie den Konflikt innerhalb von 20 Tagen zu einem Antrag hochstufen, sonst schließt PayPal ihn automatisch.

Ausgeschlossen sind laut PayPal unter anderem:

  • Zahlungen über „Freunde und Familie“
  • Fahrzeuge wie Autos, Motorräder, Wohnmobile und Boote, wobei Fahrräder abgedeckt sind
  • Immobilien, Gold, Geschenk- und Prepaid-Karten
  • persönlich abgeholte Ware im Fall „Artikel nicht erhalten“
  • Artikel, die zum Weiterverkauf bestimmt sind
  • bei Maßanfertigungen der Fall „entspricht nicht der Beschreibung“

Auch die Abdeckung hat Grenzen. Kann der Händler nachweisen, dass er an Ihre Adresse geliefert hat, kann PayPal zu seinen Gunsten entscheiden. Ein Artikel, der zutreffend beschrieben war und Ihnen nur nicht gefällt, ist kein Fall für den Käuferschutz, dafür gibt es das gesetzliche Widerrufsrecht gegenüber dem Händler. Sichern Sie Ihr PayPal-Konto mit einem eigenen Passwort und der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Dritte mit einem gestohlenen Passwort sonst ungehindert einkaufen können.

Apple Pay, Google Pay und Wero: was die neuen Verfahren leisten

Apple Pay und Google Pay sind keine eigenen Zahlungsarten, sondern eine sichere Hülle um Ihre Kredit- oder Debitkarte. Ihr Vorteil liegt im Datenschutz: Der Händler erhält nicht Ihre echte Kartennummer. Apple schreibt, dass weder Apple noch Ihr Gerät jemals die tatsächliche Kartennummer senden. Stattdessen wird eine gerätespezifische Nummer mit einem für jede Transaktion neuen Sicherheitscode übertragen. Google nennt die Ersatznummer virtuelle Kartennummer, und auch sie geht anstelle der echten Daten an den Händler. Jede Zahlung bestätigen Sie mit Gesicht, Fingerabdruck oder Gerätecode.

Wird ein Shop gehackt, sind Ihre Kartendaten damit nicht betroffen. Für Rückforderungen gilt das, was für die hinterlegte Karte gilt, also Chargeback bei der Kreditkarte.

Wero ist der neue europäische Bezahldienst der Banken. In Deutschland ist er seit November 2025 im Onlinehandel verfügbar, zunächst für Kunden von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, inzwischen etwa auch bei der ING. Die Zahl der Händler wächst noch. Wero bietet einen Käuferschutz über Ihre Bank: Probleme melden Sie in der Regel innerhalb von 120 Tagen in der Wero- oder Banking-App, zunächst klären Händler und Käufer den Fall, danach entscheidet Ihre Bank. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es mit diesem Käuferschutz noch kaum Erfahrungswerte gibt.

Sofortüberweisung und Vorkasse: wann Sie vorsichtig sein sollten

Bei Vorkasse überweisen Sie das Geld, bevor die Ware unterwegs ist, und eine einmal ausgeführte Überweisung lässt sich kaum zurückholen. Die Verbraucherzentrale nennt Vorkasse ausdrücklich als die Zahlungsart, die Fake-Shops bevorzugen. Bei großen, bekannten Händlern ist das Risiko gering. Bei einem Shop, den Sie zum ersten Mal nutzen, sollten Sie Vorkasse meiden.

Die frühere Sofortüberweisung gibt es als eigene Marke nicht mehr. Sie ist seit dem 31. März 2025 in Klarna aufgegangen und wird dort als Bezahlen per Banküberweisung angeboten. Das Prinzip ist geblieben: Ein Zahlungsdienst löst in Ihrem Namen eine Überweisung aus, und Sie geben dafür Ihre Online-Banking-Zugangsdaten in einem Fenster des Dienstes ein. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das aus Datenschutzsicht kritisch. Eine Rückholmöglichkeit wie bei der Lastschrift bietet eine solche Überweisung nicht.

Auch beim Thema Gebühren lohnt ein Blick ins Gesetz. Nach § 270a BGB dürfen Händler für SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und die gängigen Zahlungskarten von Verbrauchern kein Extra-Entgelt verlangen. Für Bezahldienste wie PayPal oder Klarna sind Aufschläge dagegen erlaubt, so die Verbraucherzentrale.

Was tun, wenn die Zahlung schiefgegangen ist?

Je nach Zahlungsart haben Sie unterschiedliche Hebel, und alle wirken umso besser, je schneller Sie handeln.

  1. Beweise sichern: Bestellbestätigung, Screenshots der Shopseite, E-Mails und Kontoauszug speichern.
  2. Zahlungsweg nutzen: Lastschrift bei der Bank zurückgeben, Chargeback bei der Kartenbank beantragen oder den Konflikt bei PayPal beziehungsweise Wero eröffnen.
  3. Bei Überweisung sofort die Bank anrufen: Die Bank kann versuchen, das Geld beim Empfängerinstitut zurückzurufen. Garantiert ist das nicht, aber nach Stunden sind die Chancen besser als nach Tagen.
  4. Bei Betrug Anzeige erstatten: Viele Banken verlangen die Anzeige für ein Chargeback bei Fake-Shops.
  5. Karte sperren lassen, wenn Sie Kartendaten in einem unseriösen Shop eingegeben haben. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar.

Wie Sie Ihr Online-Banking selbst absichern, zeigt der Ratgeber Sicheres Online-Banking.

Häufige Fragen

Ist PayPal sicherer als die Kreditkarte?

Beide bieten einen ähnlichen Schutz bei Nichtlieferung, über unterschiedliche Wege. PayPal hat den Vorteil, dass der Händler Ihre Kartendaten nicht sieht, die Kreditkarte den Vorteil, dass keine Ausschlüsse wie bei Fahrzeugen oder Abholung gelten. Eine über PayPal belastete Kreditkarte können Sie nicht parallel per Chargeback und PayPal-Antrag zurückfordern, Sie müssen sich für einen Weg entscheiden.

Kann ich eine Überweisung zurückholen?

Eine korrekt ausgeführte Überweisung können Sie nicht einseitig zurückbuchen. Ihre Bank kann aber einen Rückruf beim Empfängerinstitut versuchen, wenn das Geld noch nicht abgehoben wurde. Bei Betrug sollten Sie deshalb sofort anrufen und Anzeige erstatten.

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?

Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift können Sie acht Wochen ab der Belastung ohne Begründung zurückgeben. Bei einer Lastschrift, die Sie nie erlaubt haben, gilt eine Frist von bis zu 13 Monaten, Sie müssen sie aber unverzüglich melden, sobald Sie sie bemerken.

Ist Apple Pay im Internet sicher?

Apple Pay gehört zu den datensparsamsten Verfahren, weil der Händler Ihre echte Kartennummer nicht erhält. Den Schutz bei Nichtlieferung liefert aber die hinterlegte Karte, nicht Apple. Ob ein Shop seriös ist, müssen Sie weiterhin selbst prüfen.

Darf ein Shop für PayPal eine Gebühr verlangen?

Ja, für Bezahldienste wie PayPal oder Klarna sind Aufschläge erlaubt. Für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Kreditkarten dürfen Händler von Verbrauchern dagegen kein Extra-Entgelt verlangen.

Quellen

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