Ein Smart Home ist dann sicher eingerichtet, wenn jedes Gerät ein eigenes Passwort hat, regelmäßig Updates bekommt und in einem getrennten WLAN läuft, das keinen Zugriff auf Ihren Computer hat. Ebenso wichtig ist die Entscheidung vor dem Kauf: Wie lange der Hersteller Updates liefert und ob das Gerät ohne Cloud funktioniert, bestimmt die Sicherheit über Jahre.
Ändern Sie bei jedem Gerät sofort das voreingestellte Passwort, schalten Sie automatische Updates ein und hängen Sie Kameras, Saugroboter und Steckdosen in ein eigenes WLAN oder das Gäste-WLAN. Kaufen Sie bevorzugt Geräte mit klarer Update-Zusage und lokaler Steuerung, etwa über den Standard Matter. Innenkameras gehören nicht in Schlafzimmer oder Bad und sollten vom Netz, wenn Sie zu Hause sind. Ausgemusterte Geräte setzen Sie auf Werkseinstellungen zurück und entfernen sie aus der Hersteller-App.
Welche Risiken bringt ein vernetztes Zuhause mit sich?
Das größte Risiko sind schlecht geschützte Geräte, die Angreifer aus der Ferne übernehmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt Geräte ohne Passwortschutz oder mit voreingestellten Standardpasswörtern als viel genutztes Einfallstor. Solche Geräte lassen sich mit Schadsoftware bespielen und werden dann oft Teil eines Botnetzes: Tausende gekaperte Kameras, Router und Steckdosen, die Kriminelle gemeinsam fernsteuern. Als Besitzer merken Sie davon in der Regel nichts.
Das zweite Risiko betrifft Ihre Privatsphäre. Eine Überwachungskamera zeigt, wann jemand das Haus verlässt und zurückkommt. Ein Saugroboter mit Kamera und Raumkartierung kennt den Grundriss Ihrer Wohnung. Das BSI weist darauf hin, dass Angreifer über eine geknackte Kamera auch versuchen, gespeicherte Daten wie das WLAN-Passwort auszulesen. Wer die Kamera kontrolliert, kann sie schwenken, abschalten oder als Sprungbrett zu weiteren Geräten im selben Netz nutzen.
Ein drittes Risiko wird oft übersehen: Der Hersteller verschwindet oder stellt den Dienst ein. Dann hört ein cloudabhängiges Gerät einfach auf zu funktionieren, oder es läuft ohne Sicherheitsupdates weiter, was noch gefährlicher ist.
Worauf sollten Sie schon beim Kauf achten?
Achten Sie vor allem darauf, wie lange der Hersteller Sicherheitsupdates verspricht und ob sich das Gerät ohne Hersteller-Cloud betreiben lässt. Das BSI rät, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob Updates über die typische Nutzungsdauer des Geräts bereitgestellt werden. In Produkttests stehen meist Preis und Funktionen im Vordergrund. Gezielte Fragen an den Hersteller oder ein Blick in die technischen Daten helfen mehr.
Bei der Rechtslage hat sich einiges getan, sie ist aber noch nicht am Ziel. Seit dem 1. August 2025 müssen neue funkfähige Geräte, die in der EU verkauft werden, Cybersicherheitsanforderungen aus der Funkanlagenrichtlinie erfüllen; die Normreihe EN 18031 konkretisiert diese Vorgaben. Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle melden. Die meisten übrigen Pflichten gelten erst ab dem 11. Dezember 2027. Dazu gehört ein Unterstützungszeitraum für Sicherheitsupdates von grundsätzlich mindestens fünf Jahren, es sei denn, das Produkt wird voraussichtlich kürzer genutzt. Außerdem muss der Hersteller dann beim Kauf mindestens Monat und Jahr angeben, bis zu dem er das Gerät unterstützt.
Für Ihren Einkauf heute heißt das: Eine verbindliche Update-Angabe auf der Packung dürfen Sie noch nicht überall erwarten. Geräte, die vor dem 11. Dezember 2027 auf den Markt kommen, fallen unter die CRA-Anforderungen nur, wenn sie danach wesentlich verändert werden. Fragen Sie deshalb selbst nach und bevorzugen Sie Hersteller, die einen konkreten Zeitraum nennen.
| Kaufkriterium | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Update-Zusage | Konkreter Zeitraum in Jahren oder ein Enddatum, nicht nur „regelmäßige Updates“ |
| Passwort bei Einrichtung | Gerät verlangt ein eigenes Passwort und erlaubt keinen Betrieb ohne |
| Lokale Steuerung | Grundfunktionen laufen ohne Internet, etwa per Matter oder lokaler Basisstation |
| Speicherort der Daten | Bei Kameras: lokale Speicherung (SD-Karte, Heimserver) möglich; Cloud optional |
| Verschlüsselung | Hersteller bestätigt verschlüsselte Übertragung zwischen Gerät, App und Server |
| Zwei-Faktor-Anmeldung | Das Hersteller-Konto lässt sich mit einem zweiten Faktor schützen |
| Prüfzeichen | IT-Sicherheitskennzeichen des BSI mit QR-Code, sofern vorhanden |
Das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ist freiwillig und bislang auf vergleichsweise wenigen Produkten zu finden. Wenn es aufgedruckt ist, führt der QR-Code zu einer Produktseite des BSI, auf der die zugesagten Sicherheitseigenschaften verständlich zusammengefasst sind. Das BSI prüft gekennzeichnete Produkte während der Laufzeit stichprobenartig nach.
Standardpasswörter ersetzen und Konten absichern
Setzen Sie beim ersten Einschalten jedes Geräts ein eigenes, langes Passwort, das Sie nirgendwo sonst verwenden. Das gilt für die Weboberfläche der Kamera ebenso wie für das Konto in der Hersteller-App. Gerade dieses App-Konto unterschätzen viele: Wer Ihr Passwort für die Kamera-App kennt, sieht Ihr Wohnzimmer, ohne je in Ihrem Netzwerk gewesen zu sein. Falls ein Hersteller-Konto nach einem Datenleck bei einem anderen Dienst mit demselben Passwort geschützt ist, reicht Angreifern ein automatisierter Anmeldeversuch.
Bei vielen Geräten verwalten Sie inzwischen zehn oder zwanzig Zugänge. Ein Passwort-Manager nimmt Ihnen das Merken ab. Bietet der Hersteller eine Zwei-Faktor-Authentifizierung an, schalten Sie sie ein, bei Kameras und Türschlössern ohne Ausnahme. Prüfen Sie außerdem, wer in der App freigegeben ist. Ehemalige Mitbewohner oder der Handwerker, der die Anlage installiert hat, haben dort nichts mehr zu suchen.
Updates: automatisch, und zwar überall
Schalten Sie automatische Updates ein, wo immer das Gerät es anbietet. Das BSI empfiehlt, bei jedem Gerät nachzusehen, wie Updates eingespielt werden, ob automatisch, über die App oder über eine Weboberfläche. Manche günstige Geräte fragen nie nach. Bei denen hilft nur, alle paar Monate in der App nachzusehen.
Vergessen Sie dabei die Geräte drumherum nicht. Das Smartphone mit der Steuer-App und der Router brauchen genauso aktuelle Software. Ein gut gepflegter Saugroboter schützt nicht, wenn der Router noch mit dem Werkspasswort läuft. Wie Sie den Router absichern, erklärt unser Artikel zum WLAN-Router. Grundsätzliches zu Aktualisierungen finden Sie unter Software-Updates.
Ein eigenes WLAN für smarte Geräte
Hängen Sie Smart-Home-Geräte in ein eigenes Netz, das von Ihrem Computer und Ihrem Netzwerkspeicher getrennt ist. Das BSI nennt diese Trennung Segmentierung. Wird dann eine Kamera geknackt, kommen Angreifer von dort nicht ohne Weiteres an Ihre Fotos, Steuerunterlagen oder das Notebook fürs Homeoffice.
Viele Router bieten dafür ein separates WLAN an. Wo das fehlt, schlägt das BSI das Gäste-WLAN als Ausweg vor, dann aber ausschließlich für die smarten Geräte und mit Zugangsdaten, die Sie nicht an Besucher weitergeben. Bei einer FRITZ!Box finden Sie den Gastzugang im Menü „WLAN“. Für echte Gäste bleibt dann kein eigenes Netz; manche Router können mehrere Netze bereitstellen, ein Blick ins Handbuch lohnt sich.
Eine Ausnahme sind Geräte, die auf Daten im Heimnetz zugreifen müssen. Das BSI nennt als Beispiel den Smart-TV, der Filme vom Netzwerkspeicher abspielen soll. Der muss im Hauptnetz bleiben.
Zwei weitere Einstellungen am Router empfiehlt das BSI ausdrücklich: Die Firewall muss aktiv sein, und UPnP (Universal Plug and Play) sollte ausgeschaltet werden. Über UPnP können Geräte sonst selbstständig Türen ins Internet öffnen, ohne dass Sie davon erfahren.
Cloud-Zwang und Matter: Wie viel Internet braucht das Gerät?
Je weniger ein Gerät aus dem Internet erreichbar ist, desto kleiner ist die Angriffsfläche. Das BSI rät, ein Smart Home nur dann mit dem Internet zu verbinden, wenn ein Fernzugriff wirklich nötig ist. Rollläden und Licht lassen sich über Zeitpläne steuern, die lokal in der Basisstation laufen, auch im Urlaub.
Wie riskant Cloud-Zwang ist, zeigen zwei Fälle. Belkin schaltete am 29. Mai 2020 die Plattform hinter seinen Wemo-Netcam-Kameras ab; die Stiftung Warentest schrieb damals, die Kameras seien nur noch als Briefbeschwerer brauchbar. Gigaset beendete nach seiner Insolvenz am 29. März 2024 die Cloud-Dienste seiner Smart-Home-Produkte. Sensoren, Kameras und Alarmanlagen hörten auf zu arbeiten, eine Rücknahme gab es nicht.
Matter ist ein herstellerübergreifender Standard, der hier hilft. Nach der Verbraucherseite matter-smarthome.de muss die Grundsteuerung eines Matter-Geräts lokal funktionieren, ohne Umweg über das Internet. Ein Gerät lässt sich außerdem mehreren Systemen gleichzeitig zuordnen, etwa Apple Home und Google Home. Geht ein Anbieter vom Markt, bleibt das Gerät also steuerbar. Saugroboter unterstützt Matter seit Version 1.2 aus dem Oktober 2023, Kameras erst seit Version 1.5. Viele ältere Geräte können Matter nicht, und nicht jedes Gerät mit Matter-Logo bietet alle Funktionen lokal. Für Fernzugriff von unterwegs braucht es meist trotzdem eine Cloud oder einen VPN-Zugang zu Ihrem Router.
Kameras und Saugroboter im Innenraum
Eine Kamera im Wohnraum ist das heikelste Gerät im Smart Home, weil ein Fehler hier unmittelbar Ihr Privatleben offenlegt. Das BSI empfiehlt, den sichtbaren Bildausschnitt mit Bedacht zu wählen und die Kamera vom Internet zu trennen, wenn Aufzeichnungen nicht nötig sind. Praktisch bedeutet das:
- Keine Kamera in Schlafzimmer, Bad oder Kinderzimmer, und keine Ausrichtung auf Sofa oder Esstisch.
- Nutzen Sie einen Privatsphäre-Modus, eine mechanische Abdeckung oder eine schaltbare Steckdose, damit die Kamera aus ist, solange jemand zu Hause ist.
- Entziehen Sie der Kamera-App Rechte, die sie nicht braucht, etwa Mikrofon oder Standort.
- Bevorzugen Sie lokale Speicherung. Bei Cloud-Speicherung kontrolliert der Betreiber die Aufnahmen, und je nach Serverstandort gilt anderes Recht.
Denken Sie auch an andere Menschen in Ihrer Wohnung. Informieren Sie Besuch, Babysitter oder Reinigungskräfte offen über eine Kamera. Heimliche Aufnahmen können strafbar sein: § 201a StGB stellt unbefugte Bildaufnahmen von Personen in einer Wohnung unter Strafe, wenn dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird.
Beim Saugroboter geht es weniger um Live-Bilder als um Daten. Modelle mit Kamera, Mikrofon und 3D-Kartierung erfassen den Grundriss und Gegenstände in Ihrer Wohnung. Das BSI rät, die Datenschutzeinstellungen der App zu prüfen, den Roboter in ein Gastnetz zu hängen und ihn bei längerer Abwesenheit auszuschalten. Viele Modelle saugen auch ohne Internet, verlieren dann aber die App-Steuerung. Ob Ihnen das reicht, entscheiden Sie selbst.
Ein Smart-Home-Gerät ohne Sicherheitsupdates wird mit jedem Monat angreifbarer. Das BSI rät klar: Wenn ein Gerät keine Sicherheitsupdates mehr bekommt, sollten Sie es austauschen. Prüfen Sie diesen Punkt einmal im Jahr für jedes Gerät, besonders bei Kameras und Türschlössern.
Geräte richtig ausmustern
Ein Gerät, das Sie verkaufen, verschenken oder entsorgen, setzen Sie vorher auf Werkseinstellungen zurück und entfernen es aus Ihrem Hersteller-Konto. Viele Geräte speichern Ihr WLAN-Passwort, manche auch Aufnahmen, Grundrisse oder Zugangsdaten. Wer das Gerät später in die Hand bekommt, könnte diese Daten auslesen.
- Lokale Aufnahmen sichern, die Sie behalten wollen, und die Speicherkarte entnehmen.
- Das Gerät in der Hersteller-App entfernen oder abmelden, damit es nicht mehr mit Ihrem Konto verbunden ist.
- Auf Werkseinstellungen zurücksetzen, meist über die App oder eine Reset-Taste laut Anleitung.
- Cloud-Abos für das Gerät kündigen.
- Lässt sich ein defektes Gerät nicht mehr zurücksetzen, ändern Sie vorsorglich das Passwort des WLANs, in dem es lief.
Ein Konto beim Hersteller, das Sie gar nicht mehr nutzen, löschen Sie am besten ganz. Gespeicherte Aufnahmen und Grundrisse liegen sonst weiter auf fremden Servern.
Was tun, wenn ein Gerät gehackt wurde?
Trennen Sie das Gerät sofort vom Strom oder vom Netz, wenn es sich seltsam verhält: Die Kamera schwenkt von selbst, aus dem Lautsprecher kommen fremde Stimmen oder in der App tauchen Anmeldungen auf, die Sie nicht kennen. Danach gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Passwort des Hersteller-Kontos ändern und die Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten. In der App alle fremden Nutzer und Geräte entfernen.
- Das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen, die neueste Firmware einspielen und mit neuem Passwort einrichten.
- Router-Passwort und WLAN-Schlüssel ändern, wenn das Gerät im Hauptnetz hing.
- Gibt es keine Updates mehr, das Gerät ersetzen statt weiterbetreiben.
- Wurden Sie erpresst oder sind intime Aufnahmen abgeflossen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie vorher Screenshots von Nachrichten und App-Protokollen.
Häufige Fragen
Ist das Gäste-WLAN sicher genug für Smart-Home-Geräte?
Für die meisten Haushalte ja, solange Sie es nur für die smarten Geräte verwenden und die Zugangsdaten nicht an Besucher geben. Das BSI nennt diese Lösung als Ausweg für Router ohne eigene Netzwerktrennung. Geräte, die auf Daten im Heimnetz zugreifen müssen, wie ein Smart-TV mit Netzwerkspeicher, bleiben im Hauptnetz.
Bekomme ich ab sofort fünf Jahre Updates für jedes Smart-Home-Gerät?
Nein. Die Pflicht zu einem Unterstützungszeitraum von grundsätzlich mindestens fünf Jahren aus dem Cyber Resilience Act gilt erst ab dem 11. Dezember 2027 und betrifft Geräte, die ab dann auf den Markt kommen. Bis dahin hängt die Update-Dauer von der Zusage des Herstellers ab.
Macht Matter ein Gerät automatisch sicher?
Nicht automatisch. Matter verschlüsselt die Kommunikation und verlangt, dass die Grundsteuerung lokal funktioniert, was die Abhängigkeit von der Cloud verringert. Für Updates und sichere Einstellungen bleibt aber weiterhin der Hersteller zuständig, und Ihr eigenes Passwort und Ihr Router zählen genauso.
Darf ich eine Kamera in meiner Wohnung aufstellen?
In den eigenen vier Wänden grundsätzlich ja. Problematisch wird es, wenn andere Personen ohne ihr Wissen gefilmt werden, etwa Babysitter oder Gäste. Informieren Sie alle Betroffenen und richten Sie die Kamera nicht auf öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke.
Woran erkenne ich, dass mein Gerät Teil eines Botnetzes ist?
Meist gar nicht, das betont auch das BSI. Hinweise können eine ungewöhnlich langsame Internetverbindung oder viel Datenverkehr eines einzelnen Geräts in der Router-Übersicht sein. Sicherer als jede Suche nach Anzeichen ist Vorbeugung: eigenes Passwort, Updates und ein getrenntes Netz.
Quellen
- BSI: Smarthome sicher einrichten
- BSI: Smarte Überwachungskameras sicher nutzen
- BSI: Saugroboter sicher nutzen
- BSI: IT-Sicherheitskennzeichen
- EU-Kommission: Cyber Resilience Act
- Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 13 (Unterstützungszeitraum)
- Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 69 (Übergangsbestimmungen)
- VDE: Cybersecurity-Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie ab 1. August 2025
- matter-smarthome.de: Häufige Fragen zu Matter
- Stiftung Warentest: Smarte Überwachungskameras von Belkin
- iFun: Gigaset stellt Smart-Home-Cloud ein